Werbung aus Meisterhand

Eine gute Wahl für eine erfolgreiche Werbung

Bauanträge

Abwicklung von Genehmigungsverfahren für Lichtwerbeanlagen


Werbeanlagen, Werbetürme, Werbepylone, Dachwerbeanlagen, Leuchtschriften, alle Arten von Werbungen, die im öffentlichen Raum liegen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und unterliegen dem jeweiligen länderbezogenen Baurecht. Es kann daher, in der Planungsphase einer neuen Werbung sehr sinnvoll sein ein Vorgespräch oder eine Voranfrage über die Zulässigkeit des Vorhabens beim zuständigen Bauordnungsamt zu führen. Besonders in Innenstadt und Altstadtgebieten bis hin zu gesonderten Bestimmungen für historische oder denkmalgeschützte Gebäude gibt es baurechtliche Richtlinien mit besonderen Einschränkungen und Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen.

 

Bauanträge für Lichtwerbeanlagen
Wir erstellen die Bauanträge für Ihre Außenwerbung. Genehmigungsverfahren inkl. Baubeschreibung, Entwurf der Werbeanlagen und allen anderen notwendigen Formularen. 

▶ Vorgespräche beim zuständigen Bauordnungsamt
▶ Voranfragen für geplante Projekte beim zuständigen Bauordnungsamt
▶ Bauanträge für Lichtwerbeanlagen und Außenwerbungen
▶ Abwicklung des Genehmigungsverfahren
▶ Alle notwendigen Formulare, Baubeschreibungen, Entwürfe, Fotos, Zeichnungen, Flurkarten

 

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