Bauanträge
Abwicklung von Genehmigungsverfahren für Lichtwerbeanlagen
Werbeanlagen, Werbetürme, Werbepylone, Dachwerbeanlagen, Leuchtschriften, alle Arten von Werbungen, die im öffentlichen Raum liegen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und unterliegen dem jeweiligen länderbezogenen Baurecht. Es kann daher, in der Planungsphase einer neuen Werbung sehr sinnvoll sein ein Vorgespräch oder eine Voranfrage über die Zulässigkeit des Vorhabens beim zuständigen Bauordnungsamt zu führen. Besonders in Innenstadt und Altstadtgebieten bis hin zu gesonderten Bestimmungen für historische oder denkmalgeschützte Gebäude gibt es baurechtliche Richtlinien mit besonderen Einschränkungen und Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen.